AGBs

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von A|C Impulswerk

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen A|C Impulswerk, Deichstr. 22, 21785 Belum, und den Bestellern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt A|C Impulswerk nur an, wenn deren Geltung ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Besteller getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

§ 2 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen A|C Impulswerk und dem Besteller unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von A|C Impulswerk, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS, LIEFERUNG UND LEISTUNG

(1) Mit der Auftragsbestätigung übersendet A|C Impulswerk dem Besteller den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und, soweit gesetzlich erforderlich, die Widerrufsbelehrung.

(2) Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware auf den Besteller über. Bei Unternehmern gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gefahrübergang. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise ein Liefertermin verbindlich zugesagt wurde und gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

(3) A|C Impulswerk ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen. Gläubiger des Vergütungsanspruches bleibt in diesen Fällen A|C Impulswerk.

(4) A|C Impulswerk behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, hervorgerufene Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und diese nicht von A|C Impulswerk zu vertreten ist.

(5) Bei Verzug mit der Annahme hat A|C Impulswerk zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

(6) Ändert oder beendet der Besteller einen erteilten Auftrag oder ändern sich auf Veranlassung des Bestellers die vereinbarten Voraussetzungen für die Leistungserstellung, können hierdurch entstehende zusätzliche Leistungen und Kosten gesondert berechnet werden. Dies gilt insbesondere für bereits erbrachte Leistungen sowie nach vorheriger Abstimmung eingegangene Verpflichtungen gegenüber Dritten. Gesetzliche Rechte des Bestellers, insbesondere ein bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.

§ 4 STORNIERUNG UND TERMINVERSCHIEBUNG BEI SCHULUNGEN UND DIENSTLEISTUNGEN

(1) Vereinbarte Termine für Schulungen, Workshops und sonstige Dienstleistungen sind verbindlich.

(2) Eine Terminverschiebung durch den Besteller bedarf der Abstimmung mit A|C Impulswerk. Eine einmalige Terminverschiebung ist kostenfrei möglich, sofern ein Ersatztermin vereinbart werden kann und A|C Impulswerk hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Bereits entstandene oder nicht mehr stornierbare Aufwendungen, insbesondere Reise-, Übernachtungs- oder Fremdkosten, können dem Besteller in Rechnung gestellt werden.

(3) Bei einer Stornierung durch den Besteller können folgende Stornokosten berechnet werden:

– bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
– 13 bis 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
– weniger als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen: 80 % der vereinbarten Vergütung.

Dem Besteller bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass A|C Impulswerk kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Kann A|C Impulswerk einen vereinbarten Termin aufgrund von Krankheit oder aus anderen nicht zu vertretenden Umständen nicht durchführen, wird der Besteller unverzüglich informiert und nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Haftungsregelungen dieser AGB.

§ 5 NUTZUNGSRECHTE

(1) Der Besteller erwirbt, falls im Angebot gekennzeichnet, mit der vollständigen Zahlung die im jeweiligen Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an allen von A|C Impulswerk im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Einräumung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (insbesondere für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist. Art, Umfang, Dauer und räumlicher Geltungsbereich der eingeräumten Nutzungsrechte bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot.

(2) Für Schulungen, Workshops und sonstige Weiterbildungsangebote bereitgestellte Unterlagen, Präsentationen, Arbeitsmaterialien und sonstige Inhalte sind, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich zur eigenen bzw. unternehmensinternen Nutzung durch den Besteller und die vereinbarten Teilnehmer bestimmt. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung über diesen Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von A|C Impulswerk.

(3) Die Aufzeichnung von Schulungen, Workshops oder sonstigen Veranstaltungen in Bild und/oder Ton sowie deren Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe ist nur mit vorheriger Zustimmung von A|C Impulswerk zulässig.

§ 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Bei der Bestellung von Waren gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Soweit bei Lieferungen ins Ausland zusätzliche Zölle, Steuern oder sonstige Abgaben anfallen, sind diese vom Besteller zu tragen, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Warenlieferungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. A|C Impulswerk ist berechtigt, für Warenlieferungen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

(3) Die Vergütung für Dienstleistungen ist entsprechend der im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung der aus dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Vergütung Eigentum von A|C Impulswerk.

(2) Ist der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, bleibt die Ware darüber hinaus bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit A|C Impulswerk im Eigentum von A|C Impulswerk.

(3) Für Test- oder Vorführzwecke überlassene Gegenstände bleiben Eigentum von A|C Impulswerk und dürfen nur im vereinbarten Umfang verwendet werden.

§ 8 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 MÄNGELHAFTUNG

(1) Die von A|C Impulswerk in Angeboten, Produktbeschreibungen, Druckschriften und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar, sofern eine solche nicht ausdrücklich erklärt wurde.

(2) Besondere Anforderungen und Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung abschließend festzulegen und von A|C Impulswerk zu bestätigen.

(3) Ist der Besteller Kaufmann und handelt es sich für beide Seiten um ein Handelsgeschäft, gelten hinsichtlich der Untersuchungs- und Rügepflicht die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 377 HGB. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

§ 10 HAFTUNG

(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet A|C Impulswerk unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet A|C Impulswerk nicht.

(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Ist die Haftung von A|C Impulswerk ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Soweit A|C Impulswerk bei der Leistungserbringung Inhalte, Angaben, Materialien oder Vorgaben des Bestellers verwendet, ist der Besteller für deren rechtliche Zulässigkeit verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte Dritter. A|C Impulswerk weist auf erkennbare rechtliche Risiken hin, soweit diese im Rahmen der Leistungserbringung bekannt werden.

(5) Hält A|C Impulswerk für die Durchführung eines Auftrags eine rechtliche Prüfung durch eine entsprechend qualifizierte Person oder Institution für erforderlich, erfolgt diese nach vorheriger Abstimmung mit dem Besteller auf dessen Kosten. 

(6) A|C Impulswerk übernimmt keine Gewähr dafür, dass im Rahmen eines Auftrags entwickelte Ideen, Konzepte, Entwürfe, Bezeichnungen oder sonstige Arbeitsergebnisse patent-, urheber-, design- oder markenrechtlich schutz- oder eintragungsfähig sind, sofern eine entsprechende rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist. 

(7) Bei Schulungen, Workshops und Beratungsleistungen schuldet A|C Impulswerk keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Erfolg. Die vermittelten Inhalte und Empfehlungen ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung.

§ 11 DATENSCHUTZ

(1) A|C Impulswerk verarbeitet personenbezogene Daten des Bestellers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden insbesondere verarbeitet, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

(2) Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die Rechte betroffener Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von A|C Impulswerk.

A|C Impulswerk

KI beginnt nicht mit der Technologie. Sie beginnt mit den Menschen.

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